Verhaltenskodex

                                                                                 

 

Akuaipa Artisans: Verhaltenskodex & ethische Lieferkettenrichtlinie

 

1. Präambel & Grundwerte

Dieser Verhaltenskodex legt die verbindlichen Mindeststandards für alle Mitarbeiter, Feldkoordinatoren, Geschäftspartner und externen Stakeholder fest, die mit Akuaipa Artisans zusammenarbeiten oder diese vertreten. Wir glauben, dass persönliche Integrität und transparente Partnerschaft jede Geschäftsentscheidung leiten müssen. Unsere Kernaufgabe besteht darin, die kommerzielle Tätigkeit mit der absoluten Bewahrung und Unterstützung der kulturellen Traditionen, Sprachen und Rechte der Wayuu in Einklang zu bringen.

2. Soziale Verantwortung & faire Behandlung

Alle Stakeholder müssen indigene Gemeinschaften und Einzelpersonen mit absoluter Würde und Respekt behandeln.

Freiwilliges Engagement, Autonomie & kollektive Organisation

  1. Kein Zwang: Alle Handwerkspartnerschaften müssen vollständig freiwillig sein. Jede Form von Zwangs-, Schuldknechts- oder Ausbeutungsarbeit ist verboten.
  2. Vereinigungsfreiheit: Handwerker haben das absolute Recht, unabhängige Handwerksgenossenschaften, -verbände oder -gemeinschaftsgewerkschaften ihrer Wahl zu gründen, ihnen beizutreten und aktiv daran teilzunehmen.
  3. Keine Vergeltung für die Organisation: Die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft wird den Vertragsstatus, das Auftragsvolumen oder die Beziehung eines Handwerkers zu Akuaipa Artisans niemals negativ beeinflussen.
  4. Recht auf Austritt: Wayuu-Handwerker behalten die volle Freiheit, ihre Geschäftsbeziehung mit Akuaipa Artisans jederzeit und ohne Angst vor Strafen zu unterbrechen, zu ändern oder zu beenden.
  5. Keine Belästigung am Arbeitsplatz: Wir tolerieren keinerlei psychische Belastungen, sexuelle Belästigung, persönliche Belästigung oder kulturelle Demütigung.
  6. Absolute maximale Arbeitszeiten: Unter keinen Umständen darf ein Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Lieferkettenarbeiter mehr als sechzig (60) Stunden pro Woche arbeiten oder dazu aufgefordert werden, einschließlich aller regulären Arbeitszeiten und Überstunden. Vorrang des lokalen Rechts: Wo lokale Gesetze niedrigere Höchstgrenzen festlegen, haben diese niedrigeren Grenzen absoluten Vorrang.

3. Verbot von Kinderarbeit & Jugendschutz

  1. Strenges Verbot: Wir halten uns strikt an die Standards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die politische Verfassung Kolumbiens und das kolumbianische Kinder- und Jugendgesetz (Gesetz 1098 von 2006). Die Beschäftigung oder kommerzielle Ausbeutung von Kindern unter dem gesetzlichen Mindestarbeitsalter ist in keinem Teil unserer Operationen oder Lieferkette erlaubt. Für die Zwecke dieses Kodex bezieht sich „Kinderarbeit“ auf jede Person, die vierzehn (14) Jahre oder jünger ist; das gesetzliche Mindestalter für die Beschäftigung in Kolumbien beträgt fünfzehn (15) Jahre.
  2. Die Beschäftigung von Jugendlichen im Alter von fünfzehn (15) bis siebzehn (17) Jahren ist nur unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und unter folgenden Voraussetzungen gestattet:

Staatliche Genehmigung: Vor Arbeitsaufnahme muss der jugendliche Arbeitnehmer eine gültige, schriftliche Arbeitserlaubnis besitzen, die von einem Arbeitsinspektor des kolumbianischen Arbeitsministeriums (Ministerio del Trabajo) oder der zuständigen lokalen Behörde ausgestellt wurde.

Beschränkungen der Arbeitszeiten: Die Arbeitszeiten von Jugendlichen müssen strengen gesetzlichen Grenzen entsprechen:

 

Alter 15 bis 16 Jahre: Maximal sechs (6) Stunden pro Tag und dreißig (30) Stunden pro Woche.

Alter 16 bis 17 Jahre: Maximal acht (8) Stunden pro Tag und vierzig (40) Stunden pro Woche.

 

 

  1. Unterstützung der Bildung: Der Geschäftsbetrieb darf niemals die Schulbildung, die Ausbildung oder das Spielrecht eines Kindes beeinträchtigen.
  2. Schutzmaßnahmen für sichere Lehrlingsausbildung: Traditionelles, generationenübergreifendes Handwerk und familiäres Lernen werden respektiert, aber Jugendliche unter achtzehn (18) Jahren dürfen niemals gefährliche Arbeiten ausführen, mit giftigen Farbstoffen umgehen, Nachtarbeit leisten oder Arbeiten verrichten, die ihre Gesundheit, Sicherheit, Bildung oder Moral gefährden.

4. Faire Wirtschaftspraktiken

  1. Direktes Handelsmodell: Wir eliminieren ausbeuterische Zwischenhändler, indem wir direkt mit einzelnen Handwerkern, Familien und organisierten Genossenschaften zusammenarbeiten.
  2. Fair-Trade-Preise: Alle Partnerhandwerker müssen Fair-Trade-Preise erhalten, die ihre spezielle Fähigkeit, Zeit und Materialinvestitionen würdigen.
  3. Gerechte Gewinnbeteiligung: Mindestens 10 % des Unternehmensgewinns müssen direkt in Veranstaltungen, Institutionen und Initiativen reinvestiert werden, die das kulturelle Wissen und die Spracherhaltung der Wayuu schützen und stärken.

5. Kulturerhaltung & geistiges Eigentum

Traditionelle Handelsvorschriften übersehen oft die Ausbeutung indigener Designs. Dieser Abschnitt etabliert strenge Compliance-Strukturen zum Schutz der kreativen Souveränität des Wayuu-Volkes.

  1. Ästhetische Souveränität: Traditionelle Muster, Symbole und Webtechniken gehören ausschließlich zum Wayuu-Erbe. Wir verbieten die massenproduzierte, nicht-authentische Nachbildung oder Kommerzialisierung dieser Muster durch externe Parteien.
  2. Zuschreibung und Respekt: Marketingmaterialien müssen die einzelnen Handwerker, Clans oder Genossenschaften hinter der Arbeit würdigen und hervorheben und die Schöpfer als gleichberechtigte kreative Partner behandeln.

6. Ökologische & nachhaltige Beschaffung

Akuaipa Artisans priorisiert Umweltschutz und Ressourcenschonung:

  1. Materialintegrität: Beschaffungspraktiken für Garne, Farbstoffe und Rohmaterialien müssen lokale, ungiftige und umweltschonende Optionen priorisieren.
  2. Abfallreduzierung: Produktionspraktiken sollten die Ressourcenschonung, das Recycling und die Minimierung des Abfallaufkommens innerhalb der regionalen Weber-Gemeinschaften unterstützen.

7. Compliance, Beschwerden & Whistleblowing

Um sicherzustellen, dass diese Regeln aktiv eingehalten werden, implementiert Akuaipa Artisans einen transparenten Rechenschaftsrahmen.

Meldung von Verstößen

  1. Offene Kanäle: Jeder Handwerker, Genossenschaftsführer, Partner oder Arbeiter, der Ausbeutung, Unterbezahlung, Diskriminierung oder kulturelle Respektlosigkeit beobachtet, kann eine formelle Beschwerde einreichen.
  2. Anonymitätsschutz: Meldungen können vertraulich an unsere zuständigen Compliance-Koordinatoren erfolgen, mit Optionen für anonyme Einreichungen, um gefährdete Personen vor sozialen oder finanziellen Nachteilen zu schützen.
  3. Anti-Vergeltungsrichtlinie: Der Status oder die finanzielle Sicherheit eines Handwerkers wird niemals negativ beeinträchtigt, wenn er eine begründete Besorgnis äußert oder einen Kodexverstoß meldet.

8. Governance, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften & kontinuierliche Verbesserung

  1. Einhaltung der Gesetze: Die Vereinbarungen zwischen den Wayuu-Verbänden/-Genossenschaften und Akuaipa Artisans unterliegen allen anwendbaren lokalen, nationalen und internationalen Gesetzen, einschließlich anerkannter Rahmenwerke für indigene Rechte, und sind entsprechend auszulegen.
  2. Gegenseitiger Rechenschaftsrahmen: Sowohl Akuaipa Artisans als auch die teilnehmenden Wayuu-Verbände/-Genossenschaften verpflichten sich zur Implementierung einer gemeinsamen Governance-Struktur, um die aktive Anwendung dieses Verhaltenskodex zu überwachen.
  3. Kontinuierliche Verbesserung: Compliance wird als dynamischer, sich entwickelnder Prozess betrachtet. Alle Parteien verpflichten sich zur Zusammenarbeit, um Praktiken regelmäßig zu überprüfen, Lücken zu schließen und den Betrieb kontinuierlich zu verbessern, um den in diesem Dokument festgelegten sozialen, rechtlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Erwartungen besser gerecht zu werden.
  4. Halbjährliche Überprüfungsgremien: Zweimal jährlich finden gemeinsame Überprüfungstreffen zwischen der Führung von Akuaipa Artisans und Genossenschaftsvertretern statt, um faire Preisgestaltungskriterien, Arbeitsbedingungen und Auswirkungen auf die Gemeindeentwicklung zu bewerten.